Hier findet Ihr eine lose Sammlung von Geschriebenem, das in Zusammenhang mit den Inschrifttafeln steht.
Tafel 1
Die größere Tafel weist Anzeichen eines Epitaphs auf und befindet sich heute rechts vom Südportal. Sie misst 190 mal 98 cm und ist die ältere der beiden Tafeln, datiert auf 1474. 1962 wurde sie im Rahmen der Instandsetzung der Kirche aus dem nördlichen in das südliche Kirchenschiff verbracht. Sie wurde von Bertram von Nesselrode († 1510) für seinen Vater Wilhelm von Nesselrode Herr zum Stein († 15. April 1474) in Auftrag gegeben. Wilhelm von Nesselrode liegt im Mittelschiff der Kirche begraben, sein Sohn Bertram hingegen in der Klosterkirche Ehrenstein.
Der Text lautet:
1 in dē jarē uns herē MCCCCLXXIIII des XV dags jndē aprille starff der strenge here
2 wilhem van nesselroede ritter here zom steyne dē got genade der selve eyne
3 ewige memorie vur syn synre alderē beider synre huysvrauē jnde synrē nakomen
4 selē selcheit bestediget hait in desē gotz huse nemlich durch dat gantze jare zo allen
5 maeyndē memorie jnde alle jars eyns up dē dach synre gracht jairgetzyde myt alle preis[t]
6 meyssē vigylien jnde c[om]mendaciē zo doyn: dar zo he umb dat sulchs zo ewigē gedechtn[iys]
7 volbracht werd gegevē dē hoff zo hasewynkel mit IIII overlenschē guldē zwa aymē wy[n]
8 die man up zyt bȳnē dē mayndē as m de memorie jnde jairgetzide heldt verdoyn
sall
9 als dē priestē II firdel wyns jnde dē conversē yederē I pot wyns jtem noch zwa aymen
10 wyns de man ewelich zu der cōsecraciē des wirdigē hilligē Sacramētz up allen
11 elteren urberē Sall jtem desen gegēwordigē elter hait her bertram van nesselroede
12 ritter here zo erensteyn her wilhems Son unde margrete sȳ huysvraue bestedige[t]
13 myt eȳre degeliger ewiger myssē myt drȳ byrnēde kertzē bȳnē dē missē jnde dry[n]
14 lampē myt oley byrnēde dach jnd nacht ewelich jtē dē hoff zor heyden
15 jnd XV overlenschē guldē uis dē hoeve zo menden dem got genedich sy.
1 In den Jahren unseres Herren 1474 den 15. Tag in dem April starb der gestrenge Herr
2 Wilhe[l]m von Nesselrode, Ritter, Herr zum Stein, dem Gott gnädig sei. Derselbe [der] eine
3 ewige Stiftung für seine, seiner Eltern, seiner beiden Ehefrauen und seiner Nachkommen
4 Seelen Seligkeit getätigt hat - nämlich in diesem Gotteshaus das ganze Jahr hindurch jeden
5 Monat ein Gedächtnis und jedes Jahr am Tag seines Begräbnisses ein Jahrgedächtnis mit allen Priestern
6 mit Messen, Totenwachen und Fürbitten zu halten : damit dies auf Ewig möglich ist
7 hat er den Hof zu Hasewinkel gestiftet dazu 4 Oberländische Gulden, zwei Ohm Wein
8 die man zur Zeit der Messen und Jahrgedächtnisse eines jeden Monats verteilen soll
9 die Chorherren sollen 2 Viertel Wein und die Laienbrüder jeder einen Becher Wein erhalten und noch zwei Ohm
10 Wein der auf Ewig zur Konsekration des hl. Blutes und Leibes auf allen Altären dienen
11 soll : und diesen gegenwärtigen Altar haben Herr Bertram von Nesselrode
12 Ritter, Herr zu Ehrenstein, Herr Wilhelms Sohn, und Margarete seine Ehefrau gestiftet
13 mit einer täglichen ewigen Messe mit drei brennenden Kerzen während der Messe und drei
14 Öllampen sollen brennen Tag und Nacht für immer und den Hof zur Heyden
15 und 15 Oberländische Gulden aus dem Hof zu Menden dem Gott gnädig sei.
Viele Menschen haben sich mit dem Text und der "Übersetzung" beschäftigt:
Etliche Hinweise zur Übersetzung können den Einträgen #153 und #154 im Bödinger Memorienbuch entnommen werden.
153. Die Brüder in ihrer Gesamtheit und jeder einzelne, Kleriker wie Laienbrüder unseres Klosters, jetzige wie kommende, sollen wissen, daß der wackere und edle Herr Wilhelm von Nesselrode, Ritter und Herr vom Stein, unser Gönner und Freund in allen Tagen, in denen er auf Erden weilte, uns viele Dienste und Wohltaten während seines Lebens erwies. Auf daß aber bei uns sein Andenken ewig blühe und gewahrt bleibe und das Jahrgedächtnis gehalten werde, stiftete und vermachte er uns jüngst und unseren Nachfahren einen Hof, genannt zu dem Hasewinkel mit Wäldern, Wiesen und Ackerland usw., von denen wjr jährlich 20 oberländische Gulden frei erhielten; und dazu in Hitdorf und Rheindorf 4 oberländische Gulden auf gleiche Weise. Hierfür werden wir und unsere Nachkommen in jedem Monat jährlich zu allen Zeiten eine
Memorie halten mit Vigilien, Messen und Fürbitten für ihn selbst, den vorgenannten Herrn Wilhelm zunächst und hauptsächlich, dann aber auch für seine Gattinnen, die Herrin Swengen von Landsberg und die Herrin Eva von Ehrenstein. Aber auch für seine Söhne und Töchter,
nämlich Johannes Droste des Herzogtums Berg und Herr von Stein, den Herrn Bertram, Ritter und Herr von Ehrenstein und Johannes Junker von Paltzerkamp, und die Junker Wilhelm und Bernhard. Desgleichen für Swengen, Regina, Katharina, Gertrud, Jutta und Margaretha, seine
Töchter. Hinzu stiftete er noch 2 Ohm Wein aus den Einkünften des besagten Hofes und den Erträgnissen von Hasewinkel, die er zu anderem Gebrauch nicht freigeben wollte. Sie sollten nur zum Gebrauch in den einzelnen Messen unserer Kirche in Bödingen und zur Konsekration des hl. Blutes und Leibes unseres Herrn Jesus Christus dienen, durch dessen Nachsicht seine und der Seinigen Seelen von Sünden frei werden mögen. Überdies wollte er den, der sich bemühte, erfreuen, nicht mit eigenen, sondern mit seinen Gaben. Und das geschehe so, daß bei einzelnen Memorien und Anniversarien die Mitbrüder der Wohltat des Weines teilhaftig werden sollen, nämlich am Tage der Feier aller
Memorien und Jahrgedächtnisse eines jeden beliebigen Monats. Es sollten dann die Chorherren zwei Viertel guten Wein in ihrem Speisesaal erhalten, Laienbrüder und Laien sollten in ihrem Refektorium einzeln und jeder für sich einen Becher Wein erhalten. Damit dies sicher und unverletzlich in kommenden Zeiten gewährleistet sei, schenkte er uns 100 oberländsche Gulden in bar. Mit diesen und anderen uns hinzugezahlten Geldern kauften wir den Hof in Mülldorf, aus dessen Einkünften
wir verpflichtet sind, die zwei erwähnten Ohm Wein zu kaufen, und wir müssen, wenn wir es wagen sollten die unverletzliche Vorschrift zu brechen, nach dem Wortlaut der hierüber ausgestellten Urkunde die uns dort angedrohten Rügen und Strafen erdulden. Die oben benannte Herrin Swengen vermachte uns in ihren letzten Tagen eine goldene Kette im Werte von 30 oberländischen Gulden, die der vorbenannte Herr Wilhelm hochherzig einlöste, damit die Brüder lieber und andächtiger
für die selbst beten sollten, fügte er aus besonderem Wohlwollen noch 30 gewöhnliche Gulden hinzu. Die obengenannte Herrin
starb im Jahre des Herrn 1440 um das Fest Mariä Lichtmeß. Herr Wilhelm starb im Jahre des Herrn 1474 am 15. April und wurde in unserer Kirche begraben. Wir erhielten von ihnen dazu noch 3 Kaseln mit Zubehör, welche einen Wert von über 100 Goldgulden haben.
154. Der edle und achtbare Ritter, Herr Bertram von Nesselrode, und dessen fromme Gattin, die Herrin Margaretha von Burtscheid, errichteten in der Blüte ihrer Jugend in Erwägung des unsicheren Laufes dieser Welt, der Vergänglichkeit alles Irdischen und der Sicherheit des
Todes in Sorge um ihr Seelenheil eifrigen Herzens einen Altar in unserer Kirche' und dotierten ihn durch einen Hof in der Pfarre Stieldorf, genannt zur Heiden mit Zubehör. Und sie verpflichteten unseren Konvent, täglich eine Messe zu lesen an diesem Altare mit Ausnahme der drei Tage vor Ostern für sich und ihre Eltern. Desgleichen ordneten die Vorerwähnten an, daß vor diesem Altare immer, Tag und Nacht, drei Lampen brennen und während der Messe,
die gelesen wird an dem Altare, 3 Kerzen. Und zu diesem Zweck ordneten sie an, und stifteten sie erblich 15 oberländische Gulden, die aus ihrem Hof in Menden, der einstmals zur Burg Schönrath gehörte, zu zahlen sind. Mit der zusätzlichen Sicherheit, daß, wenn die vorerwähnten 15 Gulden schuldhaft nicht eingelöst würden und die erste Rate nicht gezahlt würde, von da ab der ganze Hof unserem Kloster zufallen solle, wie die hierüber angefertigte Urkunde bestimmt.
Hinzu bestimmten sie noch zur Sicherheif, damit das Vorbeschriebene, sowohl was die Messen als auch die Lampen und die Beleuchtung anlangt, von uns und unseren Nachfahren auf ewige Zeiten gehalten werde, eine Summe von 100 rheinischen Gulden mit der wir belastet werden und die wir zu zahlen haben, wenn, was nicht eintreten möge, wir die Erfüllung einer erwähnten Verpflichtung in irgendeinem Punkte vernachlässigten und außer acht ließen. Nach seiner Anordnung soll dann diese vorerwähnte Summe mit allen Einkünften an das Franziskanerkloster in Selingenthal fallen. Und wenn nun die Messe so an dieses Kloster gefallen sein sollte und dann die Brüder jenes Konvents auch in ähnlicher Weise ihr Versprechen vernachlässigen sollten, dann sollte die Messe mit allem Zubehör wieder uns zufallen, und zwar mit dem Rechte der halben Fischerei der vorbenannten Brüder in der Sieg, entsprechend dem Urkundentext. Desgleichen stiftete der vorerwähnte
Herr mit einem Male 25 oberländische Gulden zum Bau unseres Kreuzganges.
Die vorbezeichnete Herrin Margareta starb im Jahre des Herrn 1501 am Vortage des Festes des hl. Bekenners Antonius . Sie vermachte in ihrem Testament ein Meßgewand aus schwerer Seide und 100 Mark. Auch noch stiftete der vorerwähnte Herr ein Fenster im Kreuzgang,
das 7 Goldgulden kostete.
Tafel 2
Die kleinere Tafel befindet sich links vom Südportal und ist mit 136 mal 78 cm die jüngere Tafel, datiert auf den 25. Juli 1540. Sie wurde ebenfalls von einem Bertram von Nesselrode († 16. Februar 1541) in Auftrag gegeben, der jedoch nicht derselbe ist wie der Auftraggeber der größeren Platte, sondern der Ur-Enkel des o. g. Wilhelm von Nesselrode Herr zum Stein. Sie trägt in den Ecken oben links und rechts das Wappen der Nesselrode.
Diese Tafel ist eine Stiftungsurkunde und kein Epitaph, denn das Todesdatum fehlt. Der Stifter starb ein Jahr später und liegt im Mittelschiff der Kirche begraben. Die Grabplatte ist die achtzehnte der Platten, die sich heute in der äußeren Kirchenmauer befinden.
Der Text lautet:
1 im jair ons here MVc und XL dē XXV. dach des maintz julij hait d[ē]
2 Erentveste und frome bertram van Nesselroide erffait zo bell
3 Amptman zo Lulstorp diesem gotzhuse gegeven vunffzich golt guldē
4 erfflicher renten syner und syner vur alderen zo heil und troist
5 dair vur sullen prior und cōvent dis gotzhuys al jairs up dach sins
6 abstervens syn jairgezide mit missen vigilie cōmendacie geluchte u
7 anderen goden wercken halden und II golt gulden den huys armen
8 spenden dair zo alle mayntz gelicher maissen syn memorie halden
9 und eder mails anderthalvē golt guldē umb gotz wyllen
10 gevē vur sȳ siner huisfrauē u alderē selē selicheit zo ewigē dagē
1 Im Jahre unseres Herrn 1540, den 25. Tag des Monats Juli hat der
2 ehrenwerte und fromme Bertram von Nesselrode, Erbvogt zu Bell,
3 Amtmann in Lülsdorf, diesem Gotteshaus 50 Goldgulden an
4 erblichen Renten gegeben, zu seinem und seiner Vorfahren/Eltern Heil und Trost.
5 Dafür sollen Prior und Konvent (Angehörige) dieses Gotteshauses jedes Jahr an seinem Todestag
6 sein Jahrgedächtnis mit Messen, Totenwachen, Fürbitten, Lichtern und
7 anderen guten Werken halten - und 2 Goldgulden sollen sie den (Haus)Armen
8 spenden - außerdem jeden Monat gleichermaßen sein Gedächtnis halten/feiern.
9 Und jedes Mal sollen sie anderthalb Goldgulden für Gottes Segen
10 für seine, seiner Ehefrauen und seiner Eltern Seelen Seligkeit geben - in Ewigkeit.










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